Wissenswertes
Die Rainer Winter Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Fürth und wurde 1980 mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren durch Rainer Winter gegründet. Das Stiftungskapital beträgt aktuell 550.000 Euro.
Die Rainer Winter Stiftung verfolgt keine vermögensverwaltenden Zwecke und distanziert sich ausdrücklich von anonymen Stiftungsmodellen, wie sie z.B. in Liechtenstein üblich sind. Offenheit und Transparenz hinsichtlich des Stiftungszweckes und der Mittelverwendung sind dauerhafte Grundlagen der Rainer Winter Stiftung. Diese sind fest in der Satzung der Stiftung verankert.
Auszüge aus der Satzung finden Sie hier: Auszug aus der Satzung.
Selbstloser und ausschließlicher Zweck der Rainer Winter Stiftung ist es, bedürftige, kranke und behinderte Kinder im In- und Ausland unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Dies geschieht u.a. durch:
- einmalige Zuwendungen anlässlich besonderer Gelegenheiten (z.B. bei Katastrophenfällen, Hungersnöten)
- Übernahme von Patenschaften
- Zuwendungen an Organisationen, die ihrerseits bedürftige Kinder unmittelbar unterstützen, etc.
100 Prozent der Spenden werden dem jeweiligen Zweck zugeführt. Das Unternehmen des Gründers bzw. seiner Familie trägt die anfallenden Verwaltungskosten. Evtl. dennoch anfallende Kosten werden aus Vermögenserträgen gedeckt.
Die Organe der Stiftung sind der Vorstand (Stiftungsgründer Rainer Winter und Gabriele Grau) sowie fünf Beiräte. Alle Stiftungsorgane sind ehrenamtlich tätig.
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht der Regierung von Mittelfranken sowie dem Finanzamt Fürth.
